Welche Psychotherapieverfahren werden von den Krankenkassen bezahlt?

Was die Kostenübernahme für Psychotherapie betrifft unterscheiden sich die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen sowie die ambulante (in einer Praxis) und die stationäre Psychotherapie (in einer Klinik).

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  • Die gesetzlichen Krankenkassen orienteren sich im ambulanten Bereich an den Psychotherapie-Richtlinien, die der Gemeinsame Bundesausschuss ausgearbeitet hat. Danach werden zur Zeit nur drei Verfahren der Psychotherapie bezahlt:
    Analytische Psychotherapie/Psychoanalyse (bis 240 Sitzungen und mehr),
    Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (max. 100 Sitzungen) und
    Verhaltenstherapie (max. 80 Sitzungen).
    Viele moderne, in der Praxis bewährte und nachweislich wirksame psychotherapeutische Verfahren wie Körperpsychotherapie, Gestalttherapie, Psychodrama, Personzentrierte Gesprächspsychotherapie, Systemische Psychotherapie usw. werden von den gesetzlichen Krankenkassen im ambulanten Bereich nicht finanziert. Der Grund dafür sind bürokratisch etablierte Machtverhältnisse und die massive Lobbyarbeit der entsprechenden Verbände, was unter Psychotherapeuten seit vielen Jahren kritisiert wird.
  • Die privaten Krankenkassen haben sehr unterschiedliche Regelungen, von denen manche noch schlechter sind, als die der gesetzlichen Krankenkassen. Manche Privatkassen bezahlen Psychotherapie z.B. nur, wenn sie von einem Facharzt durchgeführt wird, nicht aber von einem approbierten Psychologen, der von den gesetzlichen Kassen bezahlt würde. Manche Privatkassen bezahlen nur eine begrenzte Anzahl von Sitzungen im Jahr oder nur einen bestimmten Prozentsatz des Honorars. Manche Privatkassen übernehmen Psychotherapie grundsätzlich oder in bestimmten Tarifen gar nicht oder nur als Kulanzregelung im Einzelfall. Tendenziell gleichen sich die Regelungen der Privatkassen aber denen der gesetzlichen Krankenkassen an.
  • Für Kliniken gilt eine andere Finanzierungsweise. Hier werden praktisch alle Verfahren der Psychotherapie praktiziert und auch von den Kassen bezahlt, die in den jeweiligen Kliniken angeboten werden, auch alternative bis exotische Methoden. (Warum das im ambulanten Bereich anders ist, erschließt sich mir nicht.) Auskunft darüber geben die Websiten der jeweiligen Kliniken.

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass eine „psychische Störung von Krankheitswert“ diagnostiziert wurde.

Werner Eberwein