Wer kann teilnehmen

[av_heading heading=’Wer kann an der Fortbildung Körperpsychotherapie und Körperarbeit teilnehmen?‘ tag=’h2′ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’24‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]

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An der Fortbildung Körperpsychotherapie des Instituts für Humanistische Psychotherapie (IHP) können teilnehmen:

  • Psycholog/inn/en, Psychotherapeut/inn/en,
  • Heilpraktiker/innen, Heilpraktiker/innen für Psychotherapie,
  • Ärzt/inn/en, Zahnärzt/inn/en,
  • Angehörige von anderen Heilberufen,
  • Angehörige von pädagogischen und Beratungsberufen,
  • Student/inn/en.

Vorerfahrungen in Körperpsychotherapie oder psychotherapeutischer Ausbildung sind nicht erforderlich.

Eine begleitende Einzeltherapie zur Vertiefung bei einem qualifizierten Körperpsychotherapeuten wird empfohlen.

Die Anwendung von „Körperpsychotherapie“ zur Behandlung von psychischen Störungen oder von körperlichen Krankheiten ist Personen vorbehalten, die die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben. Diese kann entweder durch eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Arzt oder durch eine Überprüfung im Sinne des Heilpraktikergesetzes erworben werden.

Die Anwendung von „Körperarbeit“ o.ä. beispielsweise zur Prävention, zur Burnout-Prophylaxe, zur allgemeinen Vitalisierung, im Rahmen von Coaching, zur Entspannung, Selbsterfahrung, Persönlichkeitsentwicklung oder zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens ist berufsrechtlich gesehen jedem möglich (setzt aber von der fachlichen Kompetenz her ebenfalls ein gründliches Training voraus).

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