Können Therapiesitzungen über gesetzliche Krankenkassen abgerechnet werden?

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Was Einzeltherapie betrifft, so bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur solche Verfahren, die in den sogenannten „Psychotherapie-Richtlinien“ aufgeführt sind. Das sind zur Zeit Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie. Ich bin berechtigt, Verhaltenstherapie als Einzeltherapie über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen.  

Gruppentherapie kann bei mir nicht über gesetzliche Krankenkassen abgerechnet werden.